Realschule Gummersbach-Hepel
   
         
 

 

Versetzungsbestimmungen Klasse 7 - 9

Fächergruppe

Ausgleich
Bemerkung
I
II
I
II
5(6)
versetzt
5 5(6)
3
versetzt- bei angegebenem Ausgleich
5
3
5
5(6)
3
5*5 (6)

nicht versetzt

- Nachprüfung möglich*
- ohne Ausgleich

5*
5*
5(6)
5*55(6)
3

nicht versetzt

- Nachprüfung möglich*
- bei angegebenem Ausgleich

5*
55(6)
3
5
5*5(6)
3
5*5
3
5*5
5(6)
3
5555

nicht versetzt

- Nachprüfung nicht möglich

66
555
6

Fächergruppen:
l: D, M, E. Fach des Wahlpflichtbereichs
II: alle übrigen Fächer

 

Zweite Fremdsprache in Klasse 7:
• nicht versetzungswirksam• keine Nachprüfung

 

Ausgleich:
• Zensur mindestens 3 - eine 3 in l ersetzt eine 3 in II.
• kein Ausgleich mehr für versetzungswirksam angekündigte Fächer (Halbjahresunterricht) des 1. Halbjahres durch ein anderes Fach desselben Lernbereichs im 2.Halbjahr

 

* Nachprüfung:
• ab Klasse 7 nur in einem Fach von 5 auf 4 möglich
• auch möglich zur Erlangung eines Abschlusses oder einer Berechtigung (Q-Vermerk) durch Verbesserung um eine Notenstufe
• nicht zulässig zur Erreichung eines Ausgleichs oder gleichwertigen Abschlusses