Elterninformation
zu den zentralen Prüfungen
am Ende der Jahrgangsstufe 10
Stand August 2009
Die zentralen Leistungsüberprüfungen
sind Teil des Abschlussverfahrens zum Er-werb der Fachoberschulreife.
An den zentralen Prüfungen im Schuljahr 2009/2010 nehmen
alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe
10 in den Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien
zum Erlangen der Fachoberschulreife teil.
Fächer
Im Schuljahr 2009/2010 werden alle Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufe 10 in
Deutsch, Mathematik und Englisch
schriftlich geprüft. Mündliche Prüfungen
finden ausschließlich als Abweichungsprüfungen,
nicht aber in einem zusätzlichen vierten Prüfungsfach
statt.
Termine
Die zentralen schriftlichen Prüfungen finden statt
am
Dienstag, dem 18. Mai 2010 im Fach Deutsch
Donnerstag, dem120. Mai 2010 im Fach Englisch
Mittwoch , dem 28. Mai 20010 im Fach Mathematik
Die mündlichen Abweichungsprüfungen werden für
unsere Schule am
21. Juni 2010 durchgeführt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Prüfungen
ist wie folgt vorgegeben:
Deutsch – 150 Min. / Mathematik – 120 Min. /
Englisch – 120 Min.
Gestaltung der Prüfungsaufgaben
Das Ministerium stellt die landeseinheitlichen Aufgaben
für die schriftlichen Prüfungen zur Verfügung.
Die schriftlichen Prüfungsaufgaben beruhen auf den
geltenden Lehrplänen und Unterrichtsvorgaben für
die jeweiligen Prüfungsfächer.
Die schriftlichen Prüfungen bestehen in allen Prüfungsfächern
aus zwei Teilen:
In einem ersten kürzeren Teil werden Basiskompetenzen
der Klasse 5 bis 10 überprüft. Im zweiten, umfangreicheren
Teil werden Aufgaben oder Fragen gestellt, die aus dem Unterricht
der Jahrgangsstufen 9 und 10 erwachsen.
Notengebung
In den Fächern der zentralen Leistungsüberprüfung
werden die Leistungen der Schü-lerin bzw. des Schülers
in der Jahrgangsstufe 10 in einer Jahresnote (Vornote) bewertet.
Diese und die Note in der zentralen Prüfung (Prüfungsnote)
werden gleich gewichtet (Verhältnis 1:1). Stimmen Jahres-
und Prüfungsnote überein, ist sie auch die Abschlussnote.
Bei Differenzen zwischen den Noten findet ggf. eine mündliche
Abweichungsprüfung statt.
Vornoten und Prüfungsnoten werden den
Schülerinnen und Schülern am 16.06.2010 bekanntgegeben.
Beim Abweichen der Prüfungsnote
von der Vornote gelten folgende Regelungen:
Bei einer Abweichung um eine Note
entscheidet der/die Fachlehrer/Fachlehrerin in Absprache
mit dem Zweitkorrektor über die Abschlussnote.
Abweichung um zwei Noten ohne mündliche
Prüfung
Sofern die Schülerin/der Schüler nicht an einer
mündlichen Prüfung im betroffenen Fach teilnimmt,
wird der Mittelwert aus Vornote und Prüfungsnote gebildet
und von der Fachlehrerin/dem Fachlehrer die Abschlussnote
festgelegt.
Bei der Abweichung um zwei Noten kann die Schülerin
bzw. der Schüler eine mündliche Abweichungsprüfung
beantragen. Schülerinnen/Schüler, die sich dieser
freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen wollen,
müssen schriftlich für die mündliche Prüfung
angemeldet werden.
Weicht die Prüfungsnote um mehr als zwei Noten
von der Vornote ab, ist eine mündliche Prüfung
verpflichtend.
Regelungen für die mündlichen Prüfungen
Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden den Schülerinnen/Schülern,
deren Prüfungsergebnisse um zwei oder mehr Noten von
den Vornoten abweichen, drei Unterrichtsvorgaben zur Vorbereitung
auf die mündliche Prüfung mitgeteilt.
Die mündlichen Abweichungsprüfungen sind keine
zentralen Prüfungen. Es handelt sich zudem um Einzelprüfungen.
Die Aufgaben werden von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer
gestellt. Sie müssen aus dem Unterricht in der Jahrgangsstufe
10 erwachsen. Die Schülerin oder der Schüler erhält
eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten, um sich mit der Aufgabe
vertraut zu machen. Die Regelzeit der mündlichen Prüfung
beträgt 15 Minuten.
Immmer wieder gestellte Fragen