Realschule Gummersbach-Hepel
 
         
 
Elterninformation zu den zentralen Prüfungen
am Ende der Jahrgangsstufe 10
Stand August 2009

Die zentralen Leistungsüberprüfungen sind Teil des Abschlussverfahrens zum Er-werb der Fachoberschulreife. An den zentralen Prüfungen im Schuljahr 2009/2010 nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 in den Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien zum Erlangen der Fachoberschulreife teil.

Fächer
Im Schuljahr 2009/2010 werden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 in

Deutsch, Mathematik und Englisch

schriftlich geprüft. Mündliche Prüfungen finden ausschließlich als Abweichungsprüfungen, nicht aber in einem zusätzlichen vierten Prüfungsfach statt.

Termine
Die zentralen schriftlichen Prüfungen finden statt am
Dienstag, dem 18. Mai 2010 im Fach Deutsch
Donnerstag, dem120. Mai 2010 im Fach Englisch
Mittwoch , dem 28. Mai 20010 im Fach Mathematik

Die mündlichen Abweichungsprüfungen werden für unsere Schule am
21. Juni 2010 durchgeführt.

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Prüfungen ist wie folgt vorgegeben:
Deutsch – 150 Min. / Mathematik – 120 Min. / Englisch – 120 Min.

Gestaltung der Prüfungsaufgaben
Das Ministerium stellt die landeseinheitlichen Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen zur Verfügung. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben beruhen auf den geltenden Lehrplänen und Unterrichtsvorgaben für die jeweiligen Prüfungsfächer.
Die schriftlichen Prüfungen bestehen in allen Prüfungsfächern aus zwei Teilen:
In einem ersten kürzeren Teil werden Basiskompetenzen der Klasse 5 bis 10 überprüft. Im zweiten, umfangreicheren Teil werden Aufgaben oder Fragen gestellt, die aus dem Unterricht der Jahrgangsstufen 9 und 10 erwachsen.

Notengebung
In den Fächern der zentralen Leistungsüberprüfung werden die Leistungen der Schü-lerin bzw. des Schülers in der Jahrgangsstufe 10 in einer Jahresnote (Vornote) bewertet. Diese und die Note in der zentralen Prüfung (Prüfungsnote) werden gleich gewichtet (Verhältnis 1:1). Stimmen Jahres- und Prüfungsnote überein, ist sie auch die Abschlussnote. Bei Differenzen zwischen den Noten findet ggf. eine mündliche Abweichungsprüfung statt.

Vornoten und Prüfungsnoten werden den Schülerinnen und Schülern am 16.06.2010 bekanntgegeben.

Beim Abweichen der Prüfungsnote von der Vornote gelten folgende Regelungen:

Bei einer Abweichung um eine Note entscheidet der/die Fachlehrer/Fachlehrerin in Absprache mit dem Zweitkorrektor über die Abschlussnote.

Abweichung um zwei Noten ohne mündliche Prüfung
Sofern die Schülerin/der Schüler nicht an einer mündlichen Prüfung im betroffenen Fach teilnimmt, wird der Mittelwert aus Vornote und Prüfungsnote gebildet und von der Fachlehrerin/dem Fachlehrer die Abschlussnote festgelegt.
Bei der Abweichung um zwei Noten kann die Schülerin bzw. der Schüler eine mündliche Abweichungsprüfung beantragen. Schülerinnen/Schüler, die sich dieser freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen wollen, müssen schriftlich für die mündliche Prüfung angemeldet werden.
Weicht die Prüfungsnote um mehr als zwei Noten von der Vornote ab, ist eine mündliche Prüfung verpflichtend.


Regelungen für die mündlichen Prüfungen
Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden den Schülerinnen/Schülern, deren Prüfungsergebnisse um zwei oder mehr Noten von den Vornoten abweichen, drei Unterrichtsvorgaben zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung mitgeteilt.
Die mündlichen Abweichungsprüfungen sind keine zentralen Prüfungen. Es handelt sich zudem um Einzelprüfungen. Die Aufgaben werden von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer gestellt. Sie müssen aus dem Unterricht in der Jahrgangsstufe 10 erwachsen. Die Schülerin oder der Schüler erhält eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten, um sich mit der Aufgabe vertraut zu machen. Die Regelzeit der mündlichen Prüfung beträgt 15 Minuten.

Immmer wieder gestellte Fragen

Was geschieht, wenn eine Schülerin oder ein Schüler wegen Erkrankung eine Prüfungsarbeit nicht mitschreiben kann?
Schülerinnen und Schüler können die Prüfung nachholen, wenn sie die Prüfung wegen einer durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung versäumt haben,
anderenfalls wird eine nicht erbrachte Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet.
Auch die Nachschreibtermine sind zentral vorgegeben: Für Deutsch ist der 02.07.2010, für Englisch der 08.07.2010 und für Mathematik der 10.07.2010 vorgesehen.
Welche Note bekommt ein Schüler auf dem Abschlusszeugnis, wenn Vornote und Prüfungsnote um zwei Noten voneinander abweichen?
Es wird das arithmetische Mittel aus Vornote und Prüfungsnote gebildet. Wenn die Schülerin oder der Schüler es wünscht, findet eine mündliche Prüfung statt; um allerdings die bessere Note auf dem Abschlusszeugnis zu bekommen, muss die Note der mündlichen Prüfung um eine Notenstufe besser sein als die Vornote.
Welche Note bekommt ein Schüler auf dem Abschlusszeugnis, wenn Vornote und Prüfungsnote um mehr als zwei Notenstufen voneinander abweichen?
Es findet in jedem Fall eine mündliche Prüfung statt. Das Verhältnis von Vornote zur schriftlichen Prüfung und zur mündlichen Prüfung beträgt 5:3:2. Ergeben sich bei der Be-rechnung der Abschlussnote Dezimalstellen, so ist bis zur Dezimalstelle 5 die bessere Note festzusetzen (also bei einem errechneten Ergebnis von 2,5 ergibt sich die Abschlussnote 2, bei 2,6 die Abschlussnote 3).
Welcher Stoff wird in der mündlichen Prüfung abgeprüft?
Die Fachlehrkraft stellt die Prüfungsaufgabe, die aus dem Unterricht der Klasse 10 erwächst. Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung nennt die Fachlehrkraft der Schülerin oder dem Schüler drei Unterrichtsvorhaben aus der Klasse 10 als mögliche Prüfungsgrundlage. In der Prüfung wird dem Prüfling schriftlich eine Aufgabe vorgelegt, die sich auf zwei der drei vorab mitgeteilten Unterrichtsvorhaben bezieht.
Welche Noten benötigen Schülerinnen und Schüler, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben wollen?   Die Leistungen in allen Fächern müssen mindestens befriedigend sein. Ausreichende Leistungen in höchstens einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer (Französisch und die anderen Fächer des WPI-Bereiches zählen für den Q-Vermerk auch zu dieser Gruppe!) müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden.
Können Schülerinnen und Schüler, die die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe nicht erreicht haben, diese durch eine Nachprüfung nachträglich erwerben?
Für Nachprüfungen zum nachträglichen Erwerb des Q-Vermerkes gilt das Gleiche wie für Nachprüfungen zur nachträglichen Erlangung der Fachoberschulreife: Eine Nachprüfung ist nur in den „Nebenfächern“, nicht aber in den drei Prüfungsfächern möglich. Hat eine Schülerin oder ein Schüler also in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch durch Vornote und Prüfungsverfahren das Gesamtergebnis ausreichend erhalten und keinen Ausgleich durch gute Leistungen in einem der beiden anderen „Hauptfächer“, ist ein Übergang in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen.
 

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